Gaststättengestattung - Antrag

Allgemeine Informationen

Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis, die sogenannte Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG). Eine Erlaubnis wird nicht (mehr) benötigt, wenn ausschließlich alkoholfreie Getränke, nur unentgeltliche Kostproben oder nur zubereitete Speisen verabreicht werden.

 

Durch die Gestattung wird die Gaststättenerlaubnis nach § 2 Abs. 1 GastG ersetzt und gibt die Möglichkeit, bei einem zeitlich begrenzten Ereignis weniger strenge Anforderungen im Rahmen des § 4 Abs. 1 GastG -etwa an die Beschaffenheit der Räume -zu stellen.

 

Ein "besonderer Anlass" für die Gestattung eines Gaststättenbetriebes liegt vor, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt.

 

Beispiele für solche Anlässe können sein:

Brauchtumsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsmärkte), Vereins- und Sportveranstaltungen (z.B. Schützenfeste, Wandertage, Tag der offenen Tür, Vereinsjubiläen), Straßen- und Volksfeste

 

Die Gemeinde Murg bittet daher darum, dass für jede Veranstaltung, die von Ihrem Verein, sonstiger Organisation u.a. durchgeführt wird und bei der alkoholische Getränke verkauft werden, eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz, rechtzeitig (mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung) beantragt wird, damit eine ordnungsgemäße Prüfung und Genehmigung des Antrages möglich ist.

 

Eine nicht rechtzeitige Antragstellung bzw. Erbringung der erforderlichen Angaben und Unterlagen kann dazu führen, dass eine sachgemäße Überprüfung der Gestattungsfähigkeit bis zum vorgesehenen Veranstaltungstermin nicht möglich ist.

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

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