Wohnungsbauförderung
Allgemeine Informationen
Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein.
Rechtsgrundlagen
§ 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) bzw. § 7 des Belegungsbindungsgesetzes (BelBindG) i.V.m. § 27 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein.