Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Flächen - Antrag auf Erteilung

Allgemeine Informationen

Eine Sondernutzung kommt im Bereich der öffentlichen Straßen bzw. Gehwege in Betracht und liegt vor, wenn die Straße bzw. Gehweg über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden soll.
 

Zu den Sondernutzungen zählen zum Beispiel Aufstellen eines Baugerüsts oder Baukrans, Außengastronomie, Warenauslagen, Verkaufsstände, Volksfeste, Märkte oder Straßenmusik und Kleinkunst-Darbietungen auf der Straße.

Die Sondernutzung bedarf grundsätzlich der Erlaubnis durch die zuständige Straßenbaubehörde.

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