Eheschließung - Anmeldung

Allgemeine Informationen

Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden.

 

Informationen zur Durchführung der Eheschließung erteilt die zuständige Stelle in einem persönlichen Gespräch.

 

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit dem Standesamt. Ohne Termin kann Ihr Anliegen leider nicht bearbeitet werden.

 

An wen muss ich mich wenden?

 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde/Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

 

Eine Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.

 

Was sollte ich sonst noch wissen?

 

Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer beim Standesamt des Wohnsitzes.

 

Ehefähigkeitszeugnis

 

Deutsche, die im Ausland die Ehe schließen möchten, benötigen in bestimmten Staaten dafür ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Zeugnis sagt aus, dass eine Person nach deutschem Recht die Ehe schließen kann. Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnort zuständig, oder, falls Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Inland.

 

Die Gebühr beträgt 40,00 EUR bzw. 80,00 EUR.

 

Notwendige Unterlagen

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

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Merkblätter

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