Kirchenaustritt - Erklärung

Allgemeine Informationen

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

 

An wen muss ich mich wenden?

 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde/Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

 

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

 

Was sollte ich sonst noch wissen?

 

Für einen möglichen Wiedereintritt in eine Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Pfarramt.

 

Grenzgänger, z.B. in die Schweiz, teilen den Kirchenaustritt dem zuständigen Finanzamt mit, damit dieser bei den Steuervorauszahlungen frühzeitig berücksichtigt werden kann.

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Gebühren

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