Personalausweis - Beantragung

Ansprechpartner

Team Hauptamt
Hauptstr. 52
79730 Murg

Sarah Rosato
Telefon (07763) 930-14

Laura Völkle
Telefon (07763) 930-15


Allgemeine Informationen

Alle deutschen Staatsangehörigen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, sofern sie der Ausweispflicht unterliegen.

 

Ein Personalausweis kann auch vor dem 16. Lebensjahr auf Wunsch der Erziehungsberechtigten beantragt werden.

 

Die Beantragung erfolgt ausschließlich persönlich, da:

 

Eine Beantragung durch Dritte ist nicht möglich.

 

Die Gültigkeit richtet sich nach dem Alter der antragstellenden Person zum Zeitpunkt der Ausstellung:

 

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Länder die Einreise mit Personalausweis erlauben. 
Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen beim 🔗 Auswärtigen Amt.

 

hp Statusabfrage online: Abfrage Bearbeitungsstatus neuer Personalausweis

 

Auslandsdeutsche

 

Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland leben (z. B. in der Schweiz oder Liechtenstein), ist für die Ausstellung von Personalausweisen oder Reisepässen grundsätzlich die zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zuständig (§ 8 Abs. 2 PAuswG, § 19 Abs. 2 PassG).

 

In begründeten Ausnahmefällen – z. B. bei erheblicher Entfernung zur Auslandsvertretung – kann der Antrag auch bei einer Passbehörde in Deutschland gestellt werden.

 

Voraussetzung:
Vor Ausstellung muss eine Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung eingeholt werden. Die Gebühr wird um 30,00 € angehoben. 

 

Bitte beachten Sie:

 

Weitere Informationen finden Sie unter:
hp www.auswaertiges-amt.de

 


Notwendige Unterlagen


Bearbeitungsdauer

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-3 Wochen.

Gebühren

 

Zuschläge: 


Formulare

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