Vorläufiger Personalausweis - Beantragung
Allgemeine Informationen
Maximale Gültigkeit sind drei Monate.
Hinweis: Bitte informieren Sie sich vor Reisebeginn beim Auswärtigen Amt, über die Einreisebestimmungen anderer Länder https://www.auswaertiges-amt.de.
Notwendige Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder eine Geburtsurkunde
- bei Kindern und Jugendlichen:
- Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person
- ein aktuelles biometrisches Passfoto.
Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr können den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ohne das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten stellen.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren muss das Einverständnis beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Bei Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen, sofortige Bearbeitung durch die Gemeinde.
Kosten
10,00 Euro