Kinderreisepass - Beantragung
Allgemeine Informationen
Für den Kinderreisepass gibt es Altersbeschränkungen: Er kann nur für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden. Jedes deutsche Kind unter 12 Jahren hat Anspruch auf einen Kinderreisepass oder einen Reisepass.
Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig. Er kann höchstens bis zu einem Alter von 12 Jahren verlängert werden. Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. Dann muss der Kinderreisepass neu ausgestellt werden.
Hinweis: Ein Kinderreisepass ist nicht zu verwechseln mit einem „normalen“ Reisepass. Bitte informieren Sie sich vorher beim Auswärtigen Amt, über die Einreisebestimmungen in andere Länder https://www.auswaertiges-amt.de.
Notwendige Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde oder Kinderreisepass des Kindes
- ein aktuelles biometrisches Passfoto des Kindes
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person
Bearbeitungsdauer
Kosten
- Erstbeantragung/Neubeantragung: 13,00 Euro
- Verlängerung oder Änderung: 6,00 Euro