Fischereischein - Antrag auf Ausstellung

Allgemeine Informationen


Voraussetzungen:

Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

  • Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
  • Sie haben keinen Sachkundenachweis und
  • Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis

Sie dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
 

Fischereischein auf Lebenszeit

  • Sie sind mindestens 10 Jahre alt und Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.

Notwendige Unterlagen

Gebühren

Ansprechpartner