Auskunftssperre Melderegister - Antrag auf Eintragung
Ansprechpartner
Team HauptamtHauptstr. 52
79730 Murg
Sarah Rosato
(07763) 930-14
Laura Völkle
(07763) 930-15
Allgemeine Informationen
Eine Auskunftssperre wird für die Dauer von zwei Jahren im Melderegister eingetragen.
Nach Ablauf dieser Frist kann sie bei fortbestehendem Bedarf verlängert werden.
Die Beantragung erfolgt persönlich beim zuständigen Bürgeramt. Bitte bringen Sie dazu einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Für die Eintragung entstehen keine Gebühren.
Mit einer eingetragenen Auskunftssperre dürfen die Meldebehörden nur noch Auskünfte erteilen, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann und die betroffene Person zuvor angehört wurde.
(Hinweis: Behörden und bestimmte Stellen haben weiterhin ein gesetzlich geregeltes Auskunftsrecht.)
Voraussetzungen
Eine Auskunftssperre wird nur dann eingetragen, wenn ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht werden kann. Das bedeutet, Sie müssen nachvollziehbar begründen und belegen, warum die Preisgabe Ihrer Meldedaten eine konkrete Gefahr darstellen würde – beispielsweise bei:
Stalking
Bedrohung oder Gefährdung
Häuslicher Gewalt
Belästigung durch Dritte
Melderegisterauskunftssperre