Melderegisterauskunft - Antrag

Allgemeine Informationen


Eine Melderegisterauskunft können Sie beantragen, wenn Sie auf der Suche nach einer bestimmten Person sind.

 

Das Einwohnermeldeamt kann Ihnen über folgende Angaben Auskunft erteilen:

  • Vor- und Familienname
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

 

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft, kann nur dann erfolgen

  • wenn die Identität durch die von Ihnen angegeben Daten der anzufragenden Person eindeutig festgestellt werden kann.
  • wenn die Daten weder für Zwecke der Werbung noch des Adresshandels genutzt werden, es sei denn, die betroffene Person hat diesem zugestimmt

 

Eine Melderegisterauskunft können Sie bei uns auf dem Rathaus schriftlich beantragen.

 

Eine schriftliche Bearbeitung ist erst nach Eingang der Gebühr möglich. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unser Einwohnermeldeamt.

Gebühren

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