Murger Mitte
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Veranstaltungen
 
 
 
 
 

Sperrzeit - Antrag auf Verkürzung oder Aufhebung

Allgemeine Informationen

Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt. In dieser Zeit müssen die Gaststätten ihren Betrieb einstellen.

Beginn der Sperrzeit:

unter der Woche: 3 Uhr

unter der Woche in Kur- und Erholungsorten: 2 Uhr

am Wochenende in der Nacht zum Samstag und zum Sonntag: 5 Uhr

für Spielhallen: 24 Uhr

 

Allgemeines Ende der Sperrzeit ist 6 Uhr.

Hinweis: In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben. In der Nacht zum Fastnachtsdienstag und zum 1. Mai beginnt sie um 5 Uhr. Dies gilt nicht für Spielhallen.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Behörde die Sperrzeit im Einzelfall zugunsten einzelner Betriebe verlängern, befristen, widerruflich verkürzen oder aufheben.

 

Hinweis: Bei Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit kann die Behörde jederzeit Auflagen erteilen.

 

Voraussetzungen für eine Sperrzeitverkürzung sind:

  • Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses
  • Vorliegen besonderer örtlicher Verhältnisse

 

Verfahrensablauf

Sie können die Sperrzeitverkürzung für Ihre Veranstaltung/Betrieb formlos bei der Gemeinde beantragen. Geben Sie an,in welcher Form und aus welchen Gründen Sie die Sperrzeit verkürzen wollen.

Gebühren

Ansprechpartner