Behinderung - Erstantrag Schwerbehindertenausweis nach § 152 Soz.gesetzbuch mit Merkblatt

Allgemeine Informationen

Diese Dienstleistung erfordert aufgrund gesetzlicher Vorgaben Ihr persönliches Erscheinen auf dem Rathaus.

Sie können das Formular zu Hause ausfüllen und ausdrucken, zur Leistung Ihrer Unterschrift, Vorlage von Unterlagen und/oder Zahlung einer Verwaltungsgebühr müssen Sie in diesem Fall persönlich erscheinen.


Soziale Einschränkungen aufgrund von Krankheit, Unfall oder seit Ihrer Geburt können Sie als Behinderung amtlich feststellen lassen.

Die Feststellung ermöglicht es ermöglicht es Ihnen, so genannte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

Menschen,

• die einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 haben und

• die

o in Deutschland wohnen oder

o sich gewöhnlich hier aufhalten oder

o hier beschäftigt sind,

gelten als schwerbehindert.

Hinweis: Bei schwerbehinderten Menschen treffen häufig mehrere Behinderungen zusammen (Mehrfachbehinderung). Diese können unabhängig voneinander bestehen oder sich in ihren Auswirkungen gegenseitig überschneiden und verstärken. Diese wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Behinderungen berücksichtigt die Behörde bei der Feststellung des Grades der Behinderung (Gesamt-GdB).

In Baden-Württemberg stellen die Landratsämter fest, ob und welcher Grad einer Behinderung (GdB) vorliegt. Sie vergeben auch die Merkzeichen.

 

Voraussetzungen:

Die Behinderung besteht voraussichtlich länger als sechs Monate.

 

Notwendige Unterlagen

Kosten

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Formulare

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