Öffentliche Bekanntmachungen
Neufassung der Bekanntmachungssatzung
Der Gemeinderat in Murg hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2023 eine Neufassung der Bekanntmachungssatzung wie folgt beschlossen:
§ 1
Öffentliche Bekanntmachungen
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Murg erfolgen durch Bereitstellung auf der Internetseite der Gemeinde Murg auf www.murg.de unter „öffentliche Bekanntmachungen“ unter Angabe des Bereitstellungstages, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Murg können während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung kostenlos im Bürgerservice eingesehen werden. Sie sind gegen Kostenersatz als Ausdruck zu erhalten oder können unter Angabe der Bezugsadresse zugesandt werden.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt dann die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Murg vom 21. August 1978 außer Kraft.
Bekanntmachungen 2024
Öffentliche Sitzungen Gemeinderat & Bauausschuss / sonstige Bekanntmachungen
Bekanntmachungen 2023
Öffentliche Sitzungen Gemeinderat & Bauausschuss / sonstige Bekanntmachungen