Rechtsverordnung zur Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs im Landkreis Waldshut

Die Gemeinde Murg weist darauf hin, dass im Landkreis Waldshut seit dem 10. August 2024 die Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut zur Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern gilt.

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