Straßenreinigungspflicht

Gemäß der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) der Gemeinde Murg ist jeder Straßenanlieger (Eigentümer und Besitzer wie z.B. Mieter und Pächter) verpflichtet, insbesondere Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub zu beseitigen und die Straßen- und Gehwegflächen sauber zu halten.

Wo kein Gehweg vorhanden ist, gilt eine Fläche von einem Meter Breite entlang der Grundstücke als Gehwegfläche.

 

Es ist ein besonderer Service der Gemeinde, dass die Straßenränder zweimal jährlich durch eine Reinigungsfirma gesäubert werden.

 

Deshalb tragen auch Sie dazu bei, dass unsere Gemeinde stets einen freundlichen Eindruck hinterlässt.

 

-Hauptamt-