Versand der Wahlbenachrichtigungen

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 4. Mai 2014 eine Wahlbenachrichtigung im DIN A4-Format. Jeder Wahlberechtigte erhält nur eine Wahlbenachrichtigung, die alle für ihn zutreffenden Wahlarten beinhaltet. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen hat zwischenzeitlich begonnen. Bitte bewahren Sie Ihre Wahlbenachrichtigung gut auf und bringen Sie diese am Wahltag in den Wahlraum mit. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

 

Sofern Sie bis spätestens zum 4. Mai 2014 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, nehmen Sie bitte unbedingt sofort Kontakt mit dem Einwohnermeldeamt im Rathaus Murg, Hauptstraße 52, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 11 (barrierefrei erreichbar), Herr Polder, Telefonnummer 07763/930-14 auf, damit eine Prüfung erfolgen kann. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls auch Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen müssen, wenn Sie nicht Gefahr laufen wollen, dass Sie das Wahlrecht nicht ausüben können (bitte in diesem Fall unbedingt nachfolgende Frist beachten).

 

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann vom 5. Mai 2014 bis 9. Mai 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten, spätestens am Freitag, 9. Mai 2014 bis 12.00 Uhr, beim Bürgermeistersamt Murg Einspruch einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichtigung (bzgl. der Kommunalwahlen) des Wählerverzeichnisses stellen. Der Einspruch/Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt/gestellt werden. Bitte beachten Sie deshalb diese Frist unbedingt auch, wie oben bereits dargestellt, wenn Sie bis zum 4. Mai 2014 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein.