Anmeldung Betreuung
Bedarfsmeldung zur schulzeitbegleitenden Betreuung der Gemeinde Murg
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder im Grundschulalter einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Dieser umfasst täglich acht Stunden an allen fünf Werktagen (Montag bis Freitag). Die Einführung erfolgt schrittweise, beginnend ab der ersten Klassenstufe. Vor diesem Hintergrund war eine Anpassung der Konzeption und der Anmeldeprozesse notwendig.
Mit dieser Bedarfsmeldung können Sie Ihr Kind erstmals für die schulzeitbegleitende Betreuung anmelden. Die Angaben dienen gleichzeitig der Planung der Betreuungsangebote. Als Stichtag ist gemäß § 8c Schulgesetz von Baden-Württemberg jährlich der 15.03. definiert. Bei einer späteren Meldung kann eine bedarfsgerechte Betreuung nicht garantiert werden.
Hinweis:
Bereits bestehende Betreuungsverhältnisse verlängern sich grundsätzlich automatisch in das folgende Schuljahr. Für bereits betreute Kinder ist daher keine erneute Bedarfsmeldung erforderlich.
Die Frist für die Bedarfsmeldung endet am 15. März.
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