Kindergeld - Antrag

Ansprechpartner
Team Hauptamt
Hauptstr. 52
79730 Murg
Uwe Seitz
Telefon (07763) 930-13
Allgemeine Informationen

Diese Dienstleistung erfordert aufgrund gesetzlicher Vorgaben Ihr persönliches Erscheinen auf dem Rathaus.

Sie können das Formular zu Hause ausfüllen und ausdrucken, zur Leistung Ihrer Unterschrift, Vorlage von Unterlagen und/oder Zahlung einer Verwaltungsgebühr müssen Sie in diesem Fall persönlich erscheinen.


Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag:

Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann.

Die Festsetzung des Kindergeldes ist grundsätzlich nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Die Höhe des Kindergeldes beträgt für jedes anspruchsberechtigte Kind monatlich 250,00 Euro.

Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.

 

Online Prozesse

Antrag auf Kindergeld für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit

Veränderungsmitteilung zum Kindergeld

 

Formulare

Anlage Kind zum Antrag auf Kindergeld (PDF)

Antrag auf Kindergeld (PDF)

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen, die für Sie als Eltern gelten:

Voraussetzungen, die für Ihr Kind gelten:

 

Verfahrensablauf

Das Kindergeld beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular. Sie haben auch die Möglichkeit, die Anträge Kindergeld ab Geburt und den Antrag auf Kindergeld für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit online auszufüllen. Nachweise können Sie direkt hochladen. Die Daten werden dann direkt an die Familienkasse übermittelt.

Für eine elektronische Antragsstellung mit einem elektronischen Identitätsnachweis:

Für eine analoge Antragstellung:

Wenn Sie keine elektronische Antragstellung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie das Kindergeld schriftlich beantragen. Hierzu können Sie sich den online ausgefüllten Antrag zur Unterschrift zusenden lassen oder sich den Vordruck selbst ausdrucken. Bitte senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre zuständige Familienkasse.

Informieren Sie Ihre Familienkasse sofort , wenn sich bei Ihnen etwas ändert, das sich auf das Kindergeld auswirken könnte. Zum Beispiel: Ihr Kind bricht die Schulausbildung ab; Sie oder ein anderer Elternteil nehmen eine Erwerbstätigkeit im Ausland auf).

 

Fristen

Es gibt keine Frist. Hinweis: Nach Antragseingang wird das Kindergeld rückwirkend höchstens für die letzten sechs Monate gezahlt.

 

Unterlagen

 

Kosten

Keine

 

Sonstiges

Die zuständige Familienkasse prüft in bestimmten Abständen, ob Sie die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch erfüllen.

 

Rechtsgrundlage

Einkommensteuergesetz (EStG)

 

Zuständigkeit

Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit.

Die für Sie zuständige Familienkasse finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

 

Vertiefende Informationen

 

Freigabevermerk

26.01.2023 Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

 

Notwendige Unterlagen

die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes oder der Kinder und

die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld beantragt

eventuell zusätzliche Unterlagen beispielsweise Geburtsurkunde, Nachweis der Schul-/Berufsausbildung des Kindes, Schwerbehindertenausweis

Kosten

keine.