Geburt - Anzeige

Allgemeine Informationen

Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

 

Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtseinhilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde/Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

 

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

 

Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

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