Auskunftssperre Melderegister - Antrag auf Eintragung

Ansprechpartner
Team Hauptamt
Hauptstr. 52
79730 Murg
Sarah Rosato
Telefon (07763) 930-14

Laura Völkle
Telefon (07763) 930-15

Allgemeine Informationen

Eine Auskunftssperre wird für die Dauer von zwei Jahren im Melderegister eingetragen. 

Nach Ablauf dieser Frist kann sie bei fortbestehendem Bedarf verlängert werden.

 

Die Beantragung erfolgt persönlich beim zuständigen Bürgeramt. Bitte bringen Sie dazu einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. 

Für die Eintragung entstehen keine Gebühren.

 

Mit einer eingetragenen Auskunftssperre dürfen die Meldebehörden nur noch Auskünfte erteilen, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann und die betroffene Person zuvor angehört wurde. 

(Hinweis: Behörden und bestimmte Stellen haben weiterhin ein gesetzlich geregeltes Auskunftsrecht.)

 

Voraussetzungen

 

Eine Auskunftssperre wird nur dann eingetragen, wenn ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht werden kann. Das bedeutet, Sie müssen nachvollziehbar begründen und belegen, warum die Preisgabe Ihrer Meldedaten eine konkrete Gefahr darstellen würde – beispielsweise bei:

Formulare
Melderegisterauskunftssperre