Gewerbe - Abmeldung

Allgemeine Informationen


Sie müssen Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt abmelden, wenn

  • Sie Ihre Tätigkeit aufgeben
  • Sie Ihre Firma an eine andere Person übergeben
  • Sie umziehen und Ihre Firma mitzieht etc.

 

Für die Abmeldung Ihres Gewerbes müssen Sie in der Regel persönlich beim Gewerbeamt erscheinen. Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, so können Sie einem Dritten eine Vollmacht erteilen. Nach der Erfassung Ihrer Daten, wird Ihnen ein Datenblatt vorgelegt, auf welchem Sie Ihre Daten noch einmal kontrollieren können. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten.

 

Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.

Notwendige Unterlagen

Kosten

Ansprechpartner

Formulare

i
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