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Melderegisterauskunft - Antrag
Hauptstr. 52
79730 Murg
Eine Melderegisterauskunft kann schriftlich beim Einwohnermeldeamt beantragt werden – z. B. wenn Sie berechtigte Interessen haben, etwa zur Durchsetzung von Forderungen oder zur Ermittlung des Aufenthalts einer bestimmten Person.
Die Auskunft ist schriftlich zu beantragen – z.B. per Post oder E-Mail.
Bei einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie folgende Informationen über die gesuchte Person (sofern vorhanden):
Vor- und Familienname
Doktorgrad
Aktuelle Anschrift(en)
sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Die Auskunft kann nur erteilt werden, wenn:
Die gesuchte Person eindeutig identifizierbar ist (z. B. durch vollständigen Namen und bekannte Anschrift oder Geburtsdatum)
Die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden – es sei denn, die betroffene Person hat dem ausdrücklich zugestimmt
Hinweis: Eine falsche Angabe zum Verwendungszweck kann rechtliche Konsequenzen haben.
Einfache Melderegisterauskunft: 8,30 €
Erweiterte Melderegisterauskunft: 12,40 €
Die Bearbeitung erfolgt erst nach Eingang der Gebühr!