Vereinsförderung - Antrag Zuschuss/Förderantrag
Allgemeine Informationen
Der Förderantrag muss nach § 10 der „Richtlinien zur Förderung örtlicher Vereine“ mit den unten genannten Unterlagen bis zum 30.04. eines Jahres beim Bürgermeisteramt Murg -Rechnungsamt- vorliegen.
Die Antragstellung erfolgt formlos.
Anträge, die nach diesem Abgabetermin eingehen, können nicht berücksichtigt werden.