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Veranstaltungen
 
 
 
 
 

Bildungspaket - Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Allgemeine Informationen

Diese Dienstleistung erfordert aufgrund gesetzlicher Vorgaben Ihr persönliches Erscheinen auf dem Rathaus.

Sie können das Formular zu Hause ausfüllen und ausdrucken, zur Leistung Ihrer Unterschrift, Vorlage von Unterlagen und/oder Zahlung einer Verwaltungsgebühr müssen Sie in diesem Fall persönlich erscheinen.

 

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen (als Wohngeld-, Kinderzuschlagsempfänger oder sogenannte „Minderbemittelte“), sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:

• Mittagessen

Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule, im Hort oder in der Kindertagesstätte.

• Nachhilfeunterricht

Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler bei Versetzungsgefahr

• Lernmaterial (Schulpauschale)

Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial)

• Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten

• Tagesausflüge und Klassenfahrten

Übernahme der Kosten für:

o eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung

o mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung

• Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler

Übernahme der Beförderungskosten zur Schule

 

Zuständige Ansprechpartner und Behörden:

Landratsamt Waldshut

Jobcenter

Waldtorstr. 14

79761 Waldshut-Tiengen

Infotelefon

07751/ 86-4103

 

Landratsamt Waldshut

Jobcenter

Geschäftsstelle Bad Säckingen

Hauensteinstr. 14

79713 Bad Säckingen

Infotelefon

07751/ 86-4812

 

Voraussetzungen:

• Die Familie erhält:

o Arbeitslosengeld II

o Sozialgeld

o Sozialhilfe

o Kinderzuschlag

o Wohngeld

o Asylbewerberleistungen

• Kind ist unter 25 Jahre alt

Ausnahme: Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein.

• Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung

• für den Antrag auf Zuschuss zum Mittagessen:

o Schule, Hort oder Kindertagesstätte bietet ein Mittagessen an.

o Kinder oder Jugendliche sind unter 25 Jahre alt.

o Einrichtung stellt einen Beleg aus.

• für den Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten:

o Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet.

o Die Kosten können nicht aus dem eigenen Budget (aus dem Regelbedarf) bestritten werden und werden auch nicht anderweitig abgedeckt.

• für den Antrag auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht:

o Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.

o Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.

o Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.

Notwendige Unterlagen

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

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