Sterbeurkunde - Ausstellung
Allgemeine Informationen
Auf der Grundlage der im Sterberegister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Sterbeurkunde ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde/Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Auskünfte über die notwendigen Unterlagen erteilt das zuständige Standesamt.
Kosten
- Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: je 12,00 EUR
- Internationale Sterbeurkunde: je 12,00 EUR
Ansprechpartner
Formulare
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