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Personalausweis - Beantragung

Ansprechpartner

Team Hauptamt
Hauptstr. 52
79730 Murg

Sarah Rosato
Telefon (07763) 930-14

Laura Völkle
Telefon (07763) 930-15


Allgemeine Informationen

Alle deutschen Staatsangehörigen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, sofern sie der Ausweispflicht unterliegen.

 

Ein Personalausweis kann auch vor dem 16. Lebensjahr auf Wunsch der Erziehungsberechtigten beantragt werden.

 

Die Beantragung erfolgt ausschließlich persönlich, da:

  • die Unterschrift vor Ort geleistet wird

  • bei Personen ab 6 Jahren zusätzlich Fingerabdrücke erfasst werden.

 

Eine Beantragung durch Dritte ist nicht möglich.

 

Die Gültigkeit richtet sich nach dem Alter der antragstellenden Person zum Zeitpunkt der Ausstellung:

  • unter 24 Jahren: 6 Jahre gültig

  • ab 24 Jahren: 10 Jahre gültig

 

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Länder die Einreise mit Personalausweis erlauben. 
Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen beim 🔗 Auswärtigen Amt.

 

hp Statusabfrage online: Abfrage Bearbeitungsstatus neuer Personalausweis

 

Auslandsdeutsche

 

Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland leben (z. B. in der Schweiz oder Liechtenstein), ist für die Ausstellung von Personalausweisen oder Reisepässen grundsätzlich die zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zuständig (§ 8 Abs. 2 PAuswG, § 19 Abs. 2 PassG).

 

In begründeten Ausnahmefällen – z. B. bei erheblicher Entfernung zur Auslandsvertretung – kann der Antrag auch bei einer Passbehörde in Deutschland gestellt werden.

 

Voraussetzung:
Vor Ausstellung muss eine Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung eingeholt werden. Die Gebühr wird um 30,00 € angehoben. 

 

Bitte beachten Sie:

  • Eine Antragstellung in Deutschland ohne wichtigen Grund ist nicht möglich.

  • Bei komplexen Erstanträgen, Namensänderungen oder unklarer Rechtslage sollte die Beantragung grundsätzlich bei der Auslandsvertretung erfolgen.

  • Eine Ausstellung im Inland ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
    Bitte setzen Sie sich frühzeitig telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.
    Wir informieren Sie, welche Unterlagen vorab benötigt werden und ob eine Antragstellung möglich ist.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:
hp www.auswaertiges-amt.de

 


Notwendige Unterlagen

  • Gültiger Reisepass oder bisheriger Personalausweis (falls vorhanden)

  • Nur digitale Lichtbilder mit QR-Code sind zulässig – Papierfotos werden nicht akzeptiert.
    Die Fotoerstellung ist direkt bei uns am PointID-Aufnahmegerät der Bundesdruckerei möglich. Alternativ können Sie das Lichtbild bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen und den QR-Code zur Antragstellung mitbringen.

  • Geburts- oder Eheurkunde (bei Erstantrag oder Namensänderung)

  • Bei Antragstellung unter 16 Jahren: 
    - Einverständniserklärung beider Elternteile
    - ggf. Sorgerechtsnachweis (z.B. bei alleinigem Sorgerecht)
    - mindestens ein Elternteil muss bei Antragstellung und Abholung anwesend sein. 


Bearbeitungsdauer

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-3 Wochen.

Gebühren

  • Person ab 24 Jahren: 46,00 €

  • Person unter 24 Jahren: 27,60 €

 

Zuschläge: 

  • Digitales Lichtbild (PointID-Gerät vor Ort): 6,00 € 

  • Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit oder bei Beantragung bei einer unzuständigen Stelle: + 13,00 €

  • Antragstellung durch Auslandsdeutsche im Inland: + 30,00 €


Formulare

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