Ummeldung - Wohnsitz
Allgemeine Informationen
Sie müssen sich bei der Meldebehörde ummelden, wenn Sie
- innerhalb Ihrer bisherigen Gemeinde umziehen
Für die Ummeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, so können Sie einem Dritten eine Vollmacht erteilen. Nach der Erfassung Ihrer Daten, wird Ihnen ein Datenblatt vorgelegt, auf welchem Sie Ihre Daten noch einmal kontrollieren können. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten.
Nach der Ummeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.
Frist:
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Umzug ummelden. Eine Ummeldung zu einem früheren Zeitpunkt wie der Umzug ist nicht möglich.