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Polizeiliches Führungszeugnis - Antrag auf Ausstellung

Allgemeine Informationen


Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob eine Vorbestrafung der Person vorliegt oder nicht. Ihr polizeiliches Führungszeugnis können Sie bei Ihrer Meldebehörde in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben beantragen.

 

Sollten Sie keinen Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, so wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Justiz www.bundesjustizamt.de.

 

Es gibt zwei Arten von polizeilichen Führungszeugnissen, zum einen das Behörden-Führungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde und das Privat-Führungszeugnis (N) für private Zwecke. Zudem wird auch noch zwischen dem einfachen polizeilichen Führungszeugnis und dem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis unterschieden.

Das erweiterte Führungszeugnis wird verlangt, wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten.

 

Für die Beantragung Ihres polizeilichen Führungszeugnisses müssen Sie persönlich beim Einwohnermeldeamt erscheinen, sofern Sie keinen gesetzlichen Vertreter haben. 

Nach der Beantragung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.

Das polizeiliche Führungszeugnis für private Zwecke bekommen Sie direkt von dem Bundesamt für Justiz per Post zugesandt.

Das polizeiliche Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an die von Ihnen angegebene Behörde geschickt.

 

 

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