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Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gem. § 2 Abs. 2 LGastG

Ansprechpartner

Team Hauptamt
Hauptstr. 52
79730 Murg

Manuel Polder
Telefon (07763) 930-17


Allgemeine Informationen

Vorübergehender Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass (ehem. Gestattung)

Durch das neue Gaststättengesetz wird ab 1. Januar 2026 auch die Erlaubnispflicht im Bereich der bisherigen Gestattungen weggefallen und durch ein Anzeigeverfahren ersetzt.

Dies betrifft beispielsweise die gastgewerblichen Tätigkeiten anlässlich von Veranstaltungen der Vereine. Der Verantwortliche für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass meldet nunmehr lediglich zwei Wochen vorher den Betrieb unter Angabe des Namens der ladungsfähigen Anschrift und des Ortes und des Zeitraumes der Veranstaltung an. Es wurde dabei ein Textformerfordernis normiert, so dass eine Anzeige nicht mündlich erfolgen kann. Für den Zollernalbkreis haben die Gaststättenbehörden ein einheitliches Anzeigeformular entwickelt, welches hierfür verwendet werden kann.


Fliegende Bauten (z.B. Festzelte) sind mindestens eine Woche vor Beginn der Aufstellarbeiten der zuständigen Baurechtsbehörde anzuzeigen. Es ist rechtzeitig ein Abnahmetermin zu vereinbaren. 

Das Formular dient der reinen Anzeige bei der zuständigen Behörde. Es erfolgt keine schriftliche Eingangsbestätigung und auch keine „Erlaubnis“. Die Anzeige ersetzt keine anderweitig erforderlichen Genehmigungen. Bestehende gesetzliche Vorgaben, Auflagen oder Erlaubniserfordernisse bleiben hiervon unberührt.

Frist: 
Die Anzeige muss mindestens 14 Tage vorab eingehen.

 

Auskunftspflicht:  
Behörden können jederzeit Nachschau halten und Auskünfte verlangen (§10 LGastG).


Rechtsgrundlagen

§ 2 Absatz 2 Landesgaststättengesetz (LGastG)


Gebühren

Für die Bearbeitung bzw. Entgegennahme der Anzeigen können Gebühren anfallen.


Formulare


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).