Vereinsförderung 2025: Jetzt Anträge einreichen!
Wir möchten alle Vereine daran erinnern, dass der Antrag auf Vereinsförderung gemäß § 10 der „Richtlinien zur Förderung örtlicher Vereine“ in der heute geltenden Fassung bis spätestens 30. April eines jeden Jahres beim Bürgermeisteramt (Rechnungsamt) eingereicht werden muss.
Bitte beachten Sie, dass Anträge, die nach diesem Datum eingehen, leider nicht mehr berücksichtigt werden können.
Für die Bearbeitung benötigen wir zusätzlich eine Kopie des neuesten Freistellungsbescheids des Finanzamts. Bitte legen Sie hiervon eine Kopie dem Antrag bei.
Wir danken Ihnen für die rechtzeitige Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Zuständig hierfür ist Herr Christian Kaiser, Tel. 07763 930-21, .
-Rechnungsamt-