Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau und die Elektrifizierung der Hochrheinbahn Basel Bad Bf – Erzingen (Baden)
Der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen Zeichnungen und Erläuterungen wird vom 31.01.2025 bis zum 13.02.2025 auf der Internetseite www.eba.bund.de/SharedDocs/Anhoerungsverfahren/DE/Baden_W/2025/Anhoerung_PFA_3.html veröffentlicht.
Der Planfeststellungsbeschluss ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar.
Der verfügende Teil des Beschlusses lautet:
Der Plan für das Vorhaben „PFA 3, Ausbau und Elektrifizierung der Hochrheinbahn Basel Bad Bf - Erzingen (Baden)“ in den Städten Wehr (Baden), Bad Säckingen und Laufenburg (Baden) sowie den Gemeinden Murg (Hochrhein), Albbruck und Dogern, im Landkreis Waldshut, Bahn-km 295,960 bis 322,810 der Strecke 4000 (Mannheim – Basel – Konstanz), wird mit den in diesem Beschluss aufgeführten Ergänzungen, Nebenbestimmungen und Schutzauflagen festgestellt.
Gegenstand des Vorhabens ist im Wesentlichen:
• Errichtung einer Oberleitungsanlage
• Umbau der bestehenden Haltepunkte (barrierefreier Ausbau und Herstellung der Bahnsteige mit einer einheitlichen Nutzlänge von 155 m sowie einer Bahnsteighöhe von 55 cm über Schienenoberkante): Wehr-Brennet, Bad Säckingen, Murg (Baden), Laufenburg (Baden), Laufenburg (Baden) Ost, Albbruck, Dogern
• Neubau eines Haltepunktes in Bad Säckingen – Wallbach
• Anpassungen und Erneuerungen an Straßenüberführungen, Bahnübergängen sowie im Bereich des Rappensteintunnels
Das Vorhaben ist Teil des Großprojekts „Ausbau und Elektrifizierung der Hochrheinbahn,
Basel Bad Bf – Erzingen (Baden)“, das auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in
drei Planfeststellungsabschnitte (PfA 2 bis 4) unterteilt ist. Auf dem Hoheitsgebiet der
Schweiz befinden sich die Planfeststellungsabschnitte 1.1 (Basel Bad Bf – Staatsgrenze),
1.2 Staatsgrenze Waldshut – Koblenz/CH und 1.3 (Bf Erzingen, soweit auf Hoheitsgebiet der
Schweiz), für die die entsprechenden Plangenehmigungsverfahren von der zuständigen
schweizerischen Behörde durchgeführt werden.