Fischereischein - Antrag auf Ausstellung
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen:
Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
- Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
- Sie haben keinen Sachkundenachweis und
- Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
Sie dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
Fischereischein auf Lebenszeit
- Sie sind mindestens 10 Jahre alt und Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Notwendige Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Neubeantragung
- Personalausweis oder Reisepass
- Ein aktuelles Lichtbild
- Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Prüfung
Verlängerung
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktueller Fischereischein
- Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Prüfung
Kosten
Kosten bei Neubeantragung:
bei einem Jahr = 22,10 Euro
bei fünf Jahren = 54,10 Euro
bei zehn Jahren = 94,10 Euro
Kosten bei Verlängerung:
bei einem Jahr = 14,70 Euro
bei fünf Jahren = 46,70 Euro
bei zehn Jahren = 86,70 Euro