bei miteinander verheirateten Eltern
Geburtsurkunden
Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
Geburtsurkunde der Mutter
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung
Geburtsurkunde des Vaters
ggf. die Sorgeerklärungen
Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.