Murger Mitte
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Geburt - Anzeige

Allgemeine Informationen

Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

 

Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtseinhilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde/Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

 

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

 

Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

Notwendige Unterlagen

  • bei miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunden
    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

 

  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
      • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • ggf. die Sorgeerklärungen

 

  • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren

 

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich hierzu bitte an das zuständige Standesamt.

 

Ansprechpartner


Team Hauptamt

Hauptstr. 52
79730Murg
E-Mail

Standesbeamter Andreas Klomki
Telefon (07763) 930-11
E-Mail