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Reisepass - Beantragung

Ansprechpartner

Team Hauptamt
Hauptstr. 52
79730 Murg

Sarah Rosato
Telefon (07763) 930-14

Laura Völkle
Telefon (07763) 930-15


Allgemeine Informationen

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:

antragstellende Person ab 24 Jahren: 10 Jahre Gültigkeit

antragstellende Person unter 24 Jahren: 6 Jahre Gültigkeit

 

Bei einer Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit oder beim Aufsuchen einer unzuständigen Stelle (Nebenwohnsitz, etc.) wird die Gebühr verdoppelt.

Gleiches gilt Bei der Ausstellung für Auslandsdeutsche im Inland.

 

Hinweis:

Bitte informieren Sie sich vor Reisebeginn beim Auswärtigen Amt, über die Einreisebestimmungen anderer Länder 
https://www.auswaertiges-amt.de.

 

Auslandsdeutsche

In der Regel ist die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich für gewöhnlich aufhalten für Sie zuständig.

 

Bei einem von Ihnen wichtigen dargelegten Grund, können Sie einen Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Behörde im Inland beantragen. Hier ist jedoch eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde (die zuständige Auslandsvertretung) notwendig.

 

Eine Ausstellung für im Ausland lebende Deutsche (Auslandsdeutsche) ist nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich.

 

Bei der Ausstellung für Auslandsdeutsche im Inland wird die Gebühr verdoppelt.

 

Aufgrund der hohen Nachfrage, kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

 

Status Abfrage Bearbeitungsstatus neuer Reisepass


Notwendige Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

gültiger Personalausweis oder Reisepass
Für den Antrag benötigen wir ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Dieses können Sie entweder bei uns direkt am Aufnahmegerät PointID der Bundesdruckerei oder bei einem Fotodienstleister anfertigen lassen. In diesem Fall wird das Lichtbild vom Fotodienstleister an uns geschickt, Sie erhalten einen QR-Code, den Sie bitte mitbringen.

Lichtbilder in Papierform dürfen nicht mehr akzeptiert werden.

 

bei Kindern und Jugendlichen: 

gültiger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person

ein aktuelles biometrisches Lichtbild (siehe Erläuterung oben)


Bis zum 18. Lebensjahr muss die Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigen oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einer Erziehungsberechtigten vorliegen.

Mindestens ein Elternteil muss bei der Antragstellung anwesend sein. 

 

Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen auf dem Bürgermeisteramt zwingend erforderlich. 


Bearbeitungsdauer

etwa 4 bis 6 Wochen, im Expressverfahren drei Werktage.

Gebühren

Reisepass mit 32 Seiten: 

Personen ab 24 Jahren: 70,00 €

Personen unter 24 Jahren: 37,50 €

 

Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: 22,00 €): 

Personen ab 24 Jahren: 92,00 €

Personen unter 24 Jahren: 59,50 €

 

Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: 32,00 €) mit 32 Seiten / 48 Seiten: 

Personen ab 24 Jahren: 102,00 € / 124,00 €

Personen unter 24 Jahren: 69,50 € / 91,50 €

 

vorläufiger Reisepass: 26,00 €


Wenn Sie Ihr Lichtbild bei uns am PointID erstellen fällt eine Service-Gebühr von 6,00 € an.

 


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).