Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
antragstellende Person ab 24 Jahren: 10 Jahre Gültigkeit
antragstellende Person unter 24 Jahren: 6 Jahre Gültigkeit
Bei einer Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit oder beim Aufsuchen einer unzuständigen Stelle (Nebenwohnsitz, etc.) wird die Gebühr verdoppelt.
Gleiches gilt Bei der Ausstellung für Auslandsdeutsche im Inland.
Hinweis:
Bitte informieren Sie sich vor Reisebeginn beim Auswärtigen Amt, über die Einreisebestimmungen anderer Länder https://www.auswaertiges-amt.de.
Auslandsdeutsche
In der Regel ist die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich für gewöhnlich aufhalten für Sie zuständig.
Bei einem von Ihnen wichtigen dargelegten Grund, können Sie einen Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Behörde im Inland beantragen. Hier ist jedoch eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde (die zuständige Auslandsvertretung) notwendig.
Eine Ausstellung für im Ausland lebende Deutsche (Auslandsdeutsche) ist nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich.
Bei der Ausstellung für Auslandsdeutsche im Inland wird die Gebühr verdoppelt.
Aufgrund der hohen Nachfrage, kann es zu längeren Wartezeiten kommen.