Abmeldung - Wohnsitz
Allgemeine Informationen
Sie müssen sich bei Ihrer bisherigen Meldebehörde nur abmelden, wenn Sie
- ins Ausland ziehen oder
- eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.
Sie müssen sich nicht abmelden, wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen. Es genügt sich in der neuen Gemeinde anzumelden, diese teilt dann Ihrer alten Gemeinde mit, dass Sie weggezogen sind.
Für die Abmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, so können Sie einem Dritten eine Vollmacht erteilen. Nach der Erfassung Ihrer Daten, wird Ihnen ein Datenblatt vorgelegt, auf welchem Sie Ihre Daten noch einmal kontrollieren können. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten.
Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.
Frist:
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.