Gewerbe - Anmeldung
Allgemeine Informationen
Sie müssen Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, wenn
- Sie ein neues Geschäft eröffnen
- Sie umgezogen sind und Ihr Geschäft mitnehmen
Wenn Sie in eine neue Gemeinde oder Stadt gezogen sind und ihr bereits bestehendes Gewerbe „mitnehmen“ möchten, so müssen Sie Ihr Gewerbe erst bei Ihrer bisherigen Gemeinde oder Stadt abmelden um es in Ihrer neuen Gemeinde oder Stadt wieder anmelden zu können.
Für die Anmeldung Ihres Gewerbes müssen Sie in der Regel persönlich beim Gewerbeamt erscheinen. Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, so können Sie einem Dritten eine Vollmacht erteilen. Nach der Erfassung Ihrer Daten, wird Ihnen ein Datenblatt vorgelegt, auf welchem Sie Ihre Daten noch einmal kontrollieren können. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.
Notwendige Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis/Reisepass
- Abmeldung der bisherigen Gemeinde
Kosten
8,10 Euro