Kindergeld - Antrag
Allgemeine Informationen
Diese Dienstleistung erfordert aufgrund gesetzlicher Vorgaben Ihr persönliches Erscheinen auf dem Rathaus.
Sie können das Formular zu Hause ausfüllen und ausdrucken, zur Leistung Ihrer Unterschrift, Vorlage von Unterlagen und/oder Zahlung einer Verwaltungsgebühr müssen Sie in diesem Fall persönlich erscheinen.
Monatliche Höhe:
• für die ersten beiden Kinder jeweils EUR 219,00
• für das dritte Kind EUR 225,00 Euro
• ab dem vierten Kind EUR 250,00
Die Zahlung ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig.
Dauer:
Ab der Geburt bis zum 18. Geburtstag.
Unter bestimmten Voraussetzungen auch danach, maximal aber bis zum 25. Geburtstag.
Achtung:
Rückwirkend erhalten Sie es höchstens für die letzten sechs Monate nach Antragseingang.
Voraussetzungen:
Sie selbst:
• Sie sind in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig oder werden steuerlich so veranlagt. Dies gilt auch für Staatangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz. Ein Wohnsitz in Deutschland ist nicht zwingend erforderlich
• Sie sind nicht Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz, haben aber eine gültige Niederlassungserlaubnis oder einen bestimmten anderen Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt.
• Sie sind rechtskräftig anerkannter Flüchtling oder asylberechtigt.
Wenn Ihr Kind...
• zwischen 18 bis 21 Jahren alt ist:
o Ihr Kind ist nach seinem Schulabschluss nicht erwerbstätig und
o arbeitsuchend gemeldet.
• zwischen 18 und 25 Jahre alt ist:
o Ihr Kind befindet sich in einer Ausbildung (Schule/Beruf/Studium),
o Ihr Kind befindet sich in einer maximal vier Monate dauernden Übergangszeit, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst,
o Ihr Kind kann seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen, weil es keinen Ausbildungsplatz gefunden hat,
o Ihr Kind sucht einen Ausbildungsplatz oder absolviert einen anerkannten Freiwilligendienst oder
o Ihr Kind hat eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat, befindet sich aber beispielsweise weiterhin in einer Ausbildung und arbeitet weniger als 20 Wochenstunden.
• eine Behinderung hat:
Wenn Ihr Kind sich nicht alleine finanziell versorgen kann, erhalten Sie Kindergeld auch nach dem 25. Geburtstag.
Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann.
Darüber hinaus:
• Ihr Kind muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder in einem anderen EU- beziehungsweise EWR-Staat oder der Schweiz haben.
• Eventuell haben Sie auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind zwar in einem ausländischen Haushalt in der EU, der EWR oder der Schweiz lebt, beispielsweise Sie oder der andere Elternteil aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder so veranlagt werden.
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Familienkasse Baden-Württemberg West Standort Lörrach
Brombacher Straße 2
79539 Lörrach
Telefon: 0800 4 5555 30
(kostenlos aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen)
Fax: 07621 / 178260585
Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-West(@)arbeitsagentur.de
Notwendige Unterlagen
• die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes oder der Kinder und
• die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld beantragt
eventuell zusätzliche Unterlagen beispielsweise Geburtsurkunde, Nachweis der Schul-/Berufsausbildung des Kindes, Schwerbehindertenausweis
Kosten
keine.